
Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar ist ein wichtiger Meilenstein im Immobilienverkauf erreicht. Viele Eigentümer gehen davon aus, dass der Verkauf damit abgeschlossen ist. Tatsächlich beginnt nach dem Notartermin jedoch eine entscheidende Phase, in der mehrere rechtliche und organisatorische Schritte erfolgen müssen, bevor die Immobilie endgültig übergeben wird.
Nach dem Notartermin übernimmt der Notar die Abwicklung des Kaufvertrags. Er sorgt dafür, dass alle notwendigen Eintragungen und Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehört insbesondere die Eintragung einer sogenannten Auflassungsvormerkung im Grundbuch.
Diese Vormerkung sichert dem Käufer den Anspruch auf Eigentumsübertragung und verhindert, dass die Immobilie zwischenzeitlich anderweitig verkauft oder belastet wird.
Der Kaufpreis wird in der Regel nicht direkt nach dem Notartermin gezahlt. Stattdessen informiert der Notar den Käufer schriftlich, sobald alle Voraussetzungen für die Zahlung erfüllt sind. Diese Mitteilung wird als Fälligkeitsmitteilung bezeichnet.
Zu den Voraussetzungen gehören unter anderem die Eintragung der Auflassungsvormerkung, die Klärung möglicher Vorkaufsrechte sowie die Löschung bestehender Belastungen im Grundbuch, sofern dies vereinbart wurde.
Erst wenn diese Punkte geklärt sind, wird der Kaufpreis zur Zahlung fällig.
Nach Erhalt der Fälligkeitsmitteilung überweist der Käufer den Kaufpreis innerhalb der vereinbarten Frist. Sobald der vollständige Betrag beim Verkäufer eingegangen ist, kann der nächste Schritt erfolgen: die Übergabe der Immobilie.
Parallel dazu veranlasst der Notar die endgültige Umschreibung des Eigentums im Grundbuch. Dieser Prozess kann je nach Auslastung der Behörden mehrere Wochen dauern.

Die Übergabe ist ein zentraler Moment im Verkaufsprozess. Sie erfolgt in der Regel nach vollständiger Kaufpreiszahlung. Dabei werden alle relevanten Unterlagen, Schlüssel und Informationen an den Käufer übergeben.
Üblich ist die Erstellung eines Übergabeprotokolls. Darin werden unter anderem Zählerstände, übergebene Schlüssel sowie der Zustand der Immobilie dokumentiert. Dieses Protokoll dient beiden Parteien als Absicherung.
Auch nach der Beurkundung gibt es einige wichtige Aspekte, die Verkäufer im Blick behalten sollten. Dazu gehören die Abmeldung oder Ummeldung von Versorgungsverträgen, die Information der Hausverwaltung bei Eigentumswohnungen sowie die Abstimmung von Übergabeterminen.
Eine strukturierte Organisation dieser Schritte trägt dazu bei, dass der Verkaufsprozess reibungslos verläuft.
Der Notartermin ist ein entscheidender Schritt, aber nicht das Ende des Immobilienverkaufs. Erst mit der Kaufpreiszahlung, der Übergabe und der finalen Grundbuchumschreibung ist der Prozess vollständig abgeschlossen. Eine klare Struktur und professionelle Begleitung sind in dieser Phase besonders wichtig.
Situli Immobilien begleitet Verkäufer und Käufer auch nach dem Notartermin zuverlässig durch alle weiteren Schritte. Wir koordinieren den Ablauf, unterstützen bei der Kommunikation zwischen allen Beteiligten und sorgen dafür, dass der gesamte Verkaufsprozess bis zur Übergabe reibungslos und sicher abläuft. So erhalten sowohl Verkäufer als auch Käufer eine professionelle Unterstützung bis zum erfolgreichen Abschluss.