Grundstücksverkauf – Wichtige Aspekte im Überblick
Veröffentlicht
November 4, 2025
Der Verkauf eines Grundstücks unterscheidet sich in einigen Punkten vom Verkauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses. Es gibt steuerliche Feinheiten, rechtliche Besonderheiten sowie Kostenfallen, die man im Blick haben sollte. Nachfolgend eine ausführliche Darstellung der wichtigsten Themenfelder.
Steuern beim Verkauf
Erbschaftssteuer: Wird ein Grundstück im Rahmen einer Erbschaft übertragen, ermittelt das Finanzamt zunächst den Verkehrswert der Fläche. Liegt der Wert des gesamten Nachlasses über den persönlichen Freibeträgen, kann Erbschaftssteuer fällig werden. Hierbei ist es ratsam, sich rechtzeitig über die geltenden Freibeträge und Bewertungsmethoden zu informieren.
Spekulationssteuer / Einkommensteuer: Wer eine Immobilie oder ein Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung mit Gewinn verkauft, muss den erzielten Gewinn in der Einkommensteuererklärung angeben. In diesem Fall wird die sogenannte Spekulationssteuer fällig. Nach Ablauf der Zehnjahresfrist kann ein Verkauf hingegen steuerfrei erfolgen.
Grunderwerbsteuer: Diese Steuer wird in Deutschland in der Regel vom Käufer getragen. Sie variiert je nach Bundesland (in Bayern beträgt sie derzeit 3,5 %). Normalerweise zahlt der Käufer die Grunderwerbssteuer.
Kosten für den Verkäufer
Maklercourtage: Beauftragt man einen Immobilienmakler, wird in Bayern üblicherweise eine Provision von rund 3,57 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer von jeweils Käufer und Verkäufer fällig.
Notarkosten: Die Kosten für die Beurkundung des Kaufvertrags übernimmt in den meisten Fällen der Käufer. Dennoch sollte der Verkäufer wissen, dass sich die Gebühren meist bei etwa 1,5 % des Kaufpreises bewegen.
Gutachten / Bewertung: Für eine professionelle Wertermittlung durch einen Sachverständigen fallen zusätzliche Kosten an, die sich in der Regel im Bereich von 500 bis 1.500 Euro bewegen.
Weitere Kostenfallen: Falls ein laufendes Darlehen auf dem Grundstück besteht, kann bei vorzeitiger Rückzahlung eine Vorfälligkeitsentschädigung entstehen. Auch Kosten für Vermessung, Annoncen oder eine Bauvoranfrage können auf den Verkäufer zukommen.
Wichtige Überlegungen beim Verkauf
Der Angebotspreis sollte realistisch festgelegt werden. Ein zu hoher Preis schreckt Interessenten ab, ein zu niedriger Preis führt zu unnötigen Verlusten.
Es ist klug, die Vermarktung auch dann fortzusetzen, wenn bereits ein Interessent gefunden wurde. Kaufinteressenten springen nicht selten kurzfristig ab.
Vor Beginn des Verkaufsprozesses sollten Bebaubarkeit und Nutzungsrechte geklärt sein. Dazu gehören Einsicht in den Bebauungsplan, eventuelle Baubeschränkungen oder Auflagen durch die Gemeind
Typischer Ablauf eines Grundstücksverkaufs
Ermittlung des Wertes: Ein fachkundiger Makler oder Gutachter analysiert den Bodenrichtwert sowie individuelle Faktoren wie Lage, Größe oder Erschließungsgrad.
Unterlagen zusammentragen: Notwendig sind u. a. Auszüge aus dem Grundbuch, Kataster- und Lagepläne, Altlastenauskünfte und gegebenenfalls Bauvoranfragen.
Vermarktung: Mit professionellen Exposés, Anzeigen und einer klar definierten Zielgruppe (Privatkunden, Bauträger, Investoren) wird das Grundstück am Markt präsentiert.
Vertragsabwicklung beim Notar: Der Notar erstellt den Kaufvertragsentwurf, prüft Vorkaufsrechte und sorgt für die rechtssichere Abwicklung.
Kaufpreiszahlung & Grundbuchänderung: Nach Eingang des Kaufpreises erfolgt die Eigentumsübertragung. Zuvor wird oft eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen, die den Käufer absichert.
Mögliche Käufergruppen
Privatpersonen: Häufig für kleinere Grundstücke, die für ein Einfamilienhaus geeignet sind.
Bauträger und Projektentwickler: Besonders bei größeren Flächen oder wenn ein Neubauprojekt mit mehreren Einheiten realisierbar ist.
Öffentliche Hand: Gemeinden oder Städte erwerben Grundstücke beispielsweise für Infrastrukturprojekte oder soziale Einrichtungen.
Spezielle Verkaufssituationen
Geerbte Grundstücke: Befinden sich mehrere Erben im Grundbuch, kann dies zu Konflikten führen. Möglichkeiten sind der gemeinsame Verkauf, der Verkauf einzelner Anteile, die Auszahlung einzelner Erben oder im Extremfall eine Teilungsversteigerung – letztere bringt jedoch meist finanzielle Nachteile.
Erbpacht (Erbbaurecht): Bei einem Erbpachtgrundstück gehört der Boden einem Dritten, während man lediglich das Gebäude besitzt. Beim Verkauf gelten besondere Bedingungen, wie ein mögliches Vorkaufsrecht des Grundstückseigentümers oder Klauseln im Erbbaurechtsvertrag. Auch der sogenannte „Heimfall“ – die Rückübertragung des Gebäudes an den Grundstückseigentümer – kann eine Rolle spielen.
Dauer und mögliche Risiken
Der zeitliche Rahmen für einen Grundstücksverkauf liegt im Durchschnitt zwischen zwei und sechs Monaten, abhängig von Lage, Nachfrage, Rechtslage und der Qualität der Vermarktung.
Grundstücke mit unklarer Bebaubarkeit, ungünstiger Lage oder Altlasten gelten als „Problemgrundstücke“ und können den Verkaufsprozess erheblich verzögern.
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